Der Konzernabschluss umfasst mehrere Bestandteile, die unterschiedliche Aufgaben haben und sich gegenseitig ergänzen. Dazu gehören nach § 297 Abs. 1 HGB die Konzernbilanz, die Konzern-GuV, der Konzernanhang, die Konzernkapitalflussrechnung, der Konzerneigenkapitalspiegel sowie auf freiwilliger Basis eine Konzernsegmentberichterstattung. Der Konzernabschluss wird ergänzt um einen Konzernlagebericht.
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