Die Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbstständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder wollen außerdem alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.
Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Unternehmen bekommen somit weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die von der Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.
Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbstständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
Weitere Informationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht.
Krisen-, Sanierungs- und InsolvenzberatungRettung statt Liquidation |
Corona-Pandemie | 07.01.2022 |
Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden | |
Unternehmen, die weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit dem 7.1.2022 Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen. mehr … |
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