Zwar hatten Restrukturierungs- und Unternehmenskonzepte schon immer den Anspruch, „nachhaltig“ zu sein – also „dauerhaft“ bzw. „von Bestand“. Damit war aber bisher keine Bewertung verbunden, was den Umgang mit Ressourcen und den Bedürfnissen von Stakeholdern wie Lieferanten und Mitarbeitern anging. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, ob die Planung hält und ein vernünftiges Kostenniveau aufrechterhalten werden kann.
Doch heute reicht das nicht mehr. Getrieben von mehreren Trends und Basisfaktoren, die alle Stakeholder, deren Werthaltung und damit Verhalten verändern, steht ein „meaningful change“ – ein Wechsel, der neue, bisher irrelevante Risiken mit sich bringt und die Risikobewertung durch die Finanzwelt insgesamt und einzelne Investoren grundsätzlich verändert. Mit dem Nachhaltigkeitsstreben wird eine fundamentale Veränderung der Anlagestrategien und der Finanzmarktstrukturen erwartet.
Mit der Berücksichtigung von ESG-Einflüssen – Environment, Corporate Social Responsibility, Governance – ist weit mehr als ein weiterer Pflichtbaustein im Jahresabschluss oder „nur“ ein Gegenstand des Nachhaltigkeitsreportings verbunden. Vielmehr wird ESG zum zentralen Gestaltungsfaktor für Unternehmensstrategien und Geschäftsmodelle avancieren. Das erwartet jedenfalls der Restrukturierungsexperte Dr. Volkhard Emmrich (Managing Partner, Dr. Wieselhuber & Partner): „Unternehmen, die die Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Markt verschwinden. Sie sind nicht sanierungs-, nicht restrukturierungs- und somit auch nicht finanzierungsfähig. Die Frage einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Durchfinanzierung und damit der Refinanzierungsfähigkeit stellt sich schneller als meist vermutet.“ Betroffen seien alle Bereiche des Geschäftsmodells, der Stakeholder-Themen wie Werthaltung, Nutzenerwartung, Attraktivität des Leistungsangebots und damit elementare Erfolgsbausteine der Marktpositionierung, der angebotenen Leistung und der Leistungserbringung.
Ob dem in der Restrukturierungspraxis Rechnung getragen werden kann, entscheidet der Kapitalmarkt – der Investor beim Einwerben von Kapital bzw. die Finanzierer, wenn es um eine neue Finanzierungsrunde geht. Folglich müssen Geschäftsmodell und Planung transparent und umfassend den eigenen Footprint, die notwendige Transformationsleistung und deren Kosten sowie die Bandbreite möglicher Risiken aufzeigen.
Im Fokus der Restrukturierung steht künftig also die zentrale Frage nach der langfristigen Gewinnerzielung und den Bedürfnissen der Stakeholder – aus ganzheitlicher Sicht und unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien. Die Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten erfordert somit einen Blick, der weiter als bisher in die Zukunft geht, sowie eine profundere Auseinandersetzung mit Strategie und Geschäftsmodell. Die Aufgabe heißt künftig: Gestaltung und nicht (nur) Prozessoptimierung und Kostensenkung.
Die Umsetzung in der Restrukturierungspraxis beschreibt Volkhard Emmrich in der Fachzeitschrift KSI in Ausgabe 2/2022 (S. 80 ff.) In der aktuellen Ausgabe wird auch darauf eingegangen, dass bei der Erfüllung der ESG-Kriterien die Frage der gesicherten Durchfinanzierung von existenzieller Bedeutung ist. Zu beachtende Aspekte sind neben den Kosten der notwendigen Veränderung zur Realisierung des ESG-Zielbilds auf der Zeitachse beispielsweise auch Effekte bei einem Verfehlen der Ziele.
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