Das ist die Kernaussage im Trendradar 2024 von Dr. Wieselhuber & Partner (W&P). Die Unternehmensberatung verweist bei den Anpassungen der gesetzlichen Regularien auf §1 Satz 1 des StaRUG. Danach ist jedes Mitglied der Geschäftsführung verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem im Unternehmen zu etablieren. Das „Fahren auf Sicht“ sei eine Pflichtverletzung und führe zu deutlich erhöhten Haftungsrisiko, stellt W&P fest.
Den Themenfeldern Nachhaltigkeit und Cybersicherheit wird im Trendradar ebenfalls hohe Bedeutung beigemessen. Sie entwickeln sich zu festen Bestandteilen von Sanierungsstrategien. Gleichzeitig wird der Ruf nach Corporate Restructing Officern (CRO) immer lauter.
Krisenmanagement erfordert außerdem eine klare, professionelle und transparente Kommunikation. Sind die Interessen der verschiedenen Stakeholder unterschiedlich gelagert oder stehen sie sogar im Widerspruch zueinander, sollte ein neutraler Kommunikator eingeschaltet werden.
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