Insolvenzrecht | 21.09.2020 |
Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht | |
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. mehr … |
Schulze aber sieht diese Neuregelung kritisch: „Die neuen Regelungen sind mit viel Unsicherheiten verbunden. Denn wer kann schon absehen, was im Herbst passiert?“ Er rät dringend zu einer ordentlichen Finanzplanung, um im Zweifel nachweisen zu können, dass man vor dem 31. Dezember 2019 – das ist der Stichtag, den der Gesetzgeber nennt – noch zahlungsfähig war und dass für Ende September 2020, das zweite wichtige Datum, mit einer Besserung zu rechnen war. „Denn falls das Ganze nicht funktioniert, stellt sich die Frage der Haftung. Und die beantwortet im Zweifel der Staatsanwalt“, gibt Schulze zu bedenken.
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich die Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten für überschuldete Unternehmen bis zum Jahresende beschlossen. Bereits zahlungsunfähige Unternehmen sollen ab Oktober 2020 allerdings wieder einen Insolvenzantrag stellen müssen.
Mehr zu den Erleichterungen im Insolvenzrecht erfahren Sie hier.
Pandemie-Leitfaden für UnternehmenErscheint im Oktober 2020 Autorin: Regine Kraus-BaumannDie Corona-Pandemie hat zu drastischen Veränderungen im Alltag und im Arbeitsleben geführt. Was ist zu tun, wenn Geschäfte schließen, Umsätze und Lieferketten wegbrechen, Mitarbeiter ausfallen und Maßnahmen wie Kurzarbeit und Home-Office zu ergreifen sind? Jedes Unternehmen sollte jetzt auf neue Krisenlagen optimal vorbereitet sein.
Alle vorgestellten Checklisten und Handlungsschritte sind sowohl nach Organisationseinheiten (z.B. Pandemiebeauftragter, Personalleitung, PR-Abteilung) als auch nach Themen (z.B. Informationsbeschaffung, personelle oder medizinische Maßnahmen) gegliedert. |
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