Als obligatorische Maßnahmen im unternehmerischen Klimaschutz gibt es derzeit zum einen den EU-Emissionshandel, der Betreiber bestimmter Anlagen zur Energieerzeugung und bestimmte Industrieanlagen sowie Fluggesellschaften zur Teilnahme verpflichtet, und zum anderen die CSR-Richtlinie, die bestimmte große Unternehmen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die unter anderem den Klimaschutz umfasst, auferlegt.
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