Die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und der KfW jetzt neu aufgestellt worden. Nach KfW-Angaben gilt nunmehr Folgendes:
In den Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos von 50 Prozent für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell und das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.
Weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen für Unternehmen hat die KfW hier veröffentlicht.
Praxisleitfaden unternehmerischer KlimaschutzAutorin: Dipl.-Kffr. Katharina Völker-LehmkuhlKlimaschutz als eine der größten Aufgaben unserer Zeit fordert Unternehmen beispiellos heraus. Manche Betriebe sind schon gesetzlich zu emissionsmindernden Maßnahmen verpflichtet, viele möchten freiwillig mehr tun, um interne Strukturen, Prozesse und Entscheidungen klimaverträglich auszurichten.
In vier Schritten zu einer effektiven Klimaschutzstrategie und Win-win-Situationen für Klima und Unternehmen, die statt Verboten auf positive Motivation setzen. |
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