Nach der langen Niedrigzinsphase bleibt jetzt die Erzielung von Renditen oberhalb der Inflationsrate für Stiftungen die zentrale Herausforderung. Dabei rücken nachhaltige Kapitalanlagen stärker in den Fokus.
Zu diesem Thema sprach Matthias Schmolz, Geschäftsführer und Kaufmännischer Leiter des Stifterverbands und Vorsitzender der Geschäftsführung des Deutschen Stiftungszentrums, im Interview mit Rolf Häßler, geschäftsführender Gesellschafter des NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen, für die jetzt erschienene Ausgabe Stiftung&Sponsoring 5/23.
Resilienz und Nachhaltigkeit sind kein Widerspruch. Woran genau lässt sich das festmachen?
Rolf Häßler: Sie sprechen gleich die Gretchenfrage der nachhaltigen Kapitalanlage an – die nach dem Einfluss der Nutzung von Nachhaltigkeitskriterien auf Rendite und Risiko der Kapitalanlagen. Hier hat sich auf Basis von Analysen und Studien die Erkenntnis durchgesetzt, dass Anleger nicht systematisch auf Rendite verzichten oder ein höheres Risiko in Kauf nehmen müssen, wenn sie nachhaltig investieren. Ein bedeutender Anteil der Studien sieht entsprechende Anlagen hier sogar im Vorteil.
Insbesondere bei alternativen Anlageformen in Immobilien oder Infrastruktur kann die Bewertung besonders herausfordernd sein. Welches Vorgehen empfehlen Sie in diesen Segmenten?
Hier haben wir die Situation, dass sich die Diskussionen um die nachhaltige Kapitalanlage lange Zeit um liquide Anlagen drehten, wo es mit den ESG-Ratings der spezialisierten Agenturen – bei allen methodischen Fragestellungen – eine umfassende Bewertungsgrundlage gibt. Für alternative Investments befinden sich diese derzeit noch in der Entwicklung. So gibt es im Immobilienbereich Nachhaltigkeitssiegel. Wegen der Verschiedenartigkeit der Investments ist dies aber ein komplexes Vorhaben.
Was empfehlen Sie, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen?
Insbesondere zwei Dinge: Zum einen sollten Anleger im Rahmen der Prüfung entsprechender Investments beachten, ob der Asset Manager ausreichende Kompetenzen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Management von illiquiden Kapitalanlagen hat und ob entsprechende Kriterien in den Auswahlprozess einzelner Investments integriert sind. Zum anderen kann die Nachhaltigkeitsqualität eines Investments auf Basis ihres Beitrags zu anerkannten Referenzsystemen wie den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen bewertet werden.
Wie zuverlässig funktioniert die ESG-Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen?
Die ESG-Bewertungen, die ja häufig von spezialisierten ESG-Ratingagenturen stammen, sind seit vielen Jahren erprobt und liefern damit belastbare Ergebnisse. Als problematisch wird allerdings aktuell angesehen, dass die einzelnen Agenturen auf der Basis ihrer spezifischen Bewertungsansätze bei denselben Unternehmen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen können. Wichtig ist, dass es für die Nutzer der ESG-Bewertungen transparent ist, worauf diese unterschiedlichen Bewertungen basieren.
Welche Rolle wird es spielen, dass das ESG-Reporting auch für kleinere Unternehmen verpflichtend wird und falsche Angaben künftig härter bestraft werden könnten?
Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass sich die Informationssituation auch bei kleinen und mittleren Unternehmen verbessern wird. Allerdings schaut die EU-Kommission bei der Festlegung der Anforderungen meines Erachtens regelmäßig zu stark auf die Ressourcen der Großunternehmen und vergisst, die Vorgaben an die Möglichkeiten der kleinen und mittelständischen Unternehmen anzupassen.
Sie empfehlen die Integration der ESG-Kriterien in die Anlagerichtlinien jeder Stiftung. Was genau sollte da festgeschrieben werden?
Zu den Bausteinen, die in Anlagerichtlinien von Stiftungen nicht fehlen sollten, gehört zunächst, welche nachhaltigkeitsbezogenen Ziele mit der Kapitalanlage verfolgt werden, in welchem Zusammenhang sie mit dem Zweck der Stiftung stehen und ob es darüber hinaus internationale Referenzsysteme gibt, auf die die Stiftung Bezug nimmt. Außerdem sollte festgehalten werden, welche Bestandteile des Instrumentenkastens der nachhaltigen Kapitalanlage – Ausschlüsse, Best-in-Ansätze und Engagement – die Stiftung in welcher Form nutzen will. Vor allem bei den Ausschlusskriterien kann und muss man dabei sehr konkret werden, was etwa Umsatzgrenzen in kontroversen Geschäftsfelder angeht, um den Vermögensverwaltern konkrete Vorgaben machen zu können. Die Anlagerichtlinien sollten sich zudem mit der Implementierung der ESG-Kriterien befassen. Abschließend sollten Regelungen zur Kontrolle der Umsetzung der Kriterien definiert werden, wobei auch festgehalten werden sollte, welche Informationen man im Rahmen eines ESG-Reportings von den Asset Managern erwartet.
Dies sind nur Auszüge aus dem Gespräch. Das vollständige Interview lesen sie in Stiftung&Sponsoring 5/23.
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