Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen“, sagt Michael Kellner, Beauftrage für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit der neuen Förderung von Unternehmensberatungen für KMU könnten Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1.1.2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie, also bis 31.12.2026, kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Weitere Informationen, Antragsmöglichkeiten und Angaben zu Verwendungsnachweisen finden Sie hier.
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