Die Übertragung des Eigentums und der Verantwortung kann durch unterschiedliche Verfahren realisiert werden: Verkauf oder Vererbung bzw. Schenkung. Dies gilt unabhängig davon, ob das Eigentum innerhalb der Familie bleibt, an Dritte oder Wirtschaftssubjekte, wie Kapital- oder Personengesellschaften, weitergegeben wird. Im engeren Sinne handelt es sich um eine Unternehmensnachfolge, wenn mehr als fünfzig Prozent des Eigenkapitals und die Leitungsmacht übertragen werden.
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