Im aktuellen Krisenumfeld ist das Themenfeld Sanierung & Restrukturierung für 2023 von besonders hoher Bedeutung. In einem für die Dr. Wieselhuber & Partner GmbH verfassten Thesenpapier sehen wir die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells als Top-Thema an: Es kommt darauf an, jetzt aktiv zu gestalten und Finanzierungsrisiken zu vermeiden. Ergänzend sind weitere Problemfelder in den Blick zu nehmen.
Eine Sanierung oder Restrukturierung über ambitionierte Vertriebsplanungen ist unverändert unglaubwürdig. Damit das Geschäftsmodell als zukunftsfähig gelten kann, muss es den Effekten der geopolitischen und finanzwirtschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart Rechnung tragen, aber auch den Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit (ESG), Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität genügen. Das bedeutet: Effiziente Prozesse und schlanke Organisationsstrukturen sind zu verbinden mit einer transparenten, automatisierten Berichterstellung und einer engen Vertriebssteuerung, um über adaptive Mengen- und Preisgerüste die eingepreisten Risikofaktoren beispielsweise in der Beschaffung, der Energie und im Personal auszugleichen.
Wir empfehlen, Sanierungskonzepte als Entscheidungsgrundlage in den Mittelpunkt zu stellen. Denn durch die Entwicklungen des Jahres 2022 ist die Ertragsqualität deutlich gesunken und die Durchfinanzierung ist auch aufgrund der hohen Zins- und Tilgungszahlungen gefährdet. Ebenso zeigt sich, dass die Rückkehr in stabile Verschuldungsrelationen einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Erwartet wird, dass alternativ verstärkt Debt-to-Equity-Swaps von Seiten der Kaufpreis-Gläubiger zu beobachten sein werden. Zur Haftungsverringerung und auch zur Entscheidungsfindung wird hier ein Sanierungskonzept nach IDW S6 als neutrale Entscheidungsgrundlage im Mittelpunkt des Sanierungsprozesses stehen. Notwendig ist ein nachvollziehbares Zahlengerüst als Basis von umsetzungsorientierten und konsensfähigen Handlungsoptionen, vor allem im Kontext der aktuellen geopolitischen Spannungen.
Wer dennoch in Insolvenznähe gerät, dem empfehlen wir für 2023, die Insolvenzantragsgründe noch mehr in den Blick zu nehmen und einen regelmäßigen Finanzstatus zu ermitteln, um so eine Haftungsreduzierung bewirken zu können. Hintergrund ist die neue BGH-Rechtsprechung: Mit dem Urteil vom 28.6.2022 (Az.: II ZR 112/21) hatte der BGH festgehalten, dass der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) durch mehrere, tagesgenaue Finanzstatus (Verhältnis freie Liquidität zu den fälligen Verbindlichkeiten) geführt werden kann. Außerdem ist der Entscheidung vom 28.4.2022 (Az.: IX ZR 48/21) zu entnehmen, dass der Verweis auf vier Finanzstatus mit einer Unterdeckung von jeweils mehr als 40 Prozent als Nachweis ausreichend ist. Interessanterweise führt diese Methode in der Praxis nach den Feststellungen in unserem Hause regelmäßig zu einer früheren Annahme einer Zahlungsunfähigkeit als die Liquiditätsbilanz. Für die zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit verpflichteten gesetzlichen Vertreter des Unternehmens führt dies zu erhöhten haftungsrelevanten Fragestellungen, da der stichtagsbezogene Finanzstatus insbesondere rückwirkend recht einfach erhoben werden kann. Insbesondere in Krisenzeiten sollten Unternehmen die Zahlungsfähigkeit also aktiv beobachten. Der Finanzstatus schafft eine neutrale und emotionsfreie Gewissheit über die Ausgangslage und gibt die Richtung für die weitere Vorgehensweise vor. Daher sollte dieser als zusätzliches Instrument und Indikator zur Beurteilung der ständigen Zahlungsbereitschaft in regelmäßigen Abständen ermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier (https://www.wieselhuber.de/aktuelles/mitteilungen/mitteilung/-/1118/Restrukturierung_Trendradar_2023/).
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Trendradar | 22.11.2022 |
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