Mit dem Auslaufen der epidemischen Corona-Notlage werden Beschränkungen in der Wirtschaft zurückgenommen; Kurzarbeitergeld, vergünstige Darlehen und direkte Subventionen versiegen; Geschäftspartner beenden temporärere Zugeständnisse. Störungen in Lieferketten und massive Preiserhöhungen tun ihr Übriges, aktuelle Sanktionen infolge des Kriegs in der Ukraine verschärfen die Situation. Gesellschafter sind jetzt in der Pflicht, Restrukturierungsoptionen umfassend zu prüfen, etwa außergerichtliche Möglichkeiten, aber auch gerichtliche wie das Schutzschirmverfahren.
Im aktuellen Umfeld kann die Geschäftsführung unterschiedliche Restrukturierungspfade beschreiten, um dafür zu sorgen, dass am Ende ein refinanzierbares Unternehmen steht. Das bedeutet: Geschäftsrisiken, EBITDA und Eigenkapitalausstattung müssen in die Zielgrößen der finanziellen Grundregeln gebracht werden. Wie kann man sich nun für den richtigen Pfad entscheiden? Was ist zu beachten? Und was macht das Mauerblümchen Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist nicht zu unterschätzen, sagte Volker Riedel, Managing Partner bei Dr. Wieselhuber & Partner. Der Schutzschirm sei ein Angebot an Unternehmer, frühzeitig in einem gerichtlichen Verfahren zu sanieren, um so größeren Schaden zu vermeiden; er sei eine faire Chance, die Kontrolle über sein eigenes Unternehmen zurückzuerhalten. Allerdings müsse dieses Schutzschirmverfahren durchfinanziert sein und der Gesellschafter müsse den Gläubigern eine akzeptable Lösung anbieten.
Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines Insolvenzplans. Mit der gerichtlichen Bestätigung des Plans tritt abschließender Rechtsfrieden ein. Man kann mit dem Plan in alle Rechte und Verträge eingreifen und sie neu ausrichten. Riedel zeigt sich überzeugt: „Der Schutzschirm bietet alle Restrukturierungsoptionen, er lässt Eingriffe in alle Vertragsarten zu, Insolvenzausfallgeld und arbeitsrechtliche Privilegien stützen die Restrukturierung, ja ermöglicht sie häufig erst, da die Restrukturierungskosten wieder finanzierbar werden. Nationale wie internationale Kunden und Lieferanten akzeptieren das Verfahren, insbesondere weil die Lieferkette nicht gestört wird.“ Zwar seien die Hürden für ein erfolgreiches Verfahren hoch. Wenn jedoch der Schutzschirm greife, müsse es schnell gehen – denn je mehr zeitlicher Druck auf dem Verfahren laste und je überzeugender es gestaltet sei, desto größer sei der Werterhalt für die Stakeholder.
Richtig angewandt ist der Schutzschirm demnach kein Schmuddelkind. Er macht vielmehr eine strategische Restrukturierung ohne nachträgliche Anfechtung häufig erst möglich. Gläubiger und auch Finanzierer werden das Verfahren begleiten, wenn der Gesellschafter seinen Beitrag leistet und die Story auf dem Weg zum Investment Grade stimmig ist. Ist das Verfahren gut vorbereitet, muss nicht einmal die Öffentlichkeit informiert werden und kann innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein.
Hinweis: Wie die Auswahl unter verschiedenen Verfahrensalternativen in der Restrukturierungspraxis umzusetzen ist, beschreibt Volker Riedel in der Anfang Mai erscheinenden Ausgabe 3/2022 der Fachzeitschrift KSI.
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