Rund 50% der zur Nachfolge anstehenden Unternehmen sollen auf Familienmitglieder übergehen. Soll das Unternehmen Angehörigen anvertraut werden, kann die Übergabe entweder im Rahmen einer schrittweisen Übertragung durch Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, per vorweggenommener Erbfolge bzw. Schenkung, per gewillkürter Erbfolge durch Testament oder per gesetzlicher Erbfolge erfolgen.
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