McKinsey/Noerr: „Insolvenz-Studie 2015“
Während Sanierungs- und Insolvenzexperten aus Deutschland dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach seiner Reform ein weitgehend positives Zeugnis ausstellen, fällt die Einschätzung ausländischer Experten weitaus kritischer aus, so das Ergebnis der aktuellen „Insolvenz-Studie 2015“ der Unternehmensberatung McKinsey & Company und der Wirtschaftskanzlei Noerr.
Vor drei Jahren wurde das deutsche Insolvenzrecht mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) grundlegend modernisiert. Mit dem Schritt wollte der Gesetzgeber zum einem die Restrukturierungschancen insolvenzbedrohter Unternehmen und zum anderen aber auch die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts im internationalen Vergleich erhöhen, um letztlich auch die Sanierungsflucht nach England einzudämmen. Ob dies gelungen ist, zeigt die aktuelle „Insolvenz-Studie 2015“ der Unternehmensberatung McKinsey und der Wirtschaftskanzlei Noerr. Für die Analyse wurden insgesamt 220 Experten sowohl aus Deutschland als auch weltweit befragt.
Deutsche Experten sehen ESUG positiv
Grundlegend fällt das Urteil zur Reform des Insolvenzrechts positiv aus – auch wenn es Unterschiede zwischen deutschen und internationalen Beobachtern gibt.
Für 39 Prozent der befragten deutschen Sanierungs- und Insolvenzexperten ist das reformierte deutsche Insolvenzrecht auf Augenhöhe mit dem US-amerikanischen oder britischen Recht. Als Problem wird vor allem die Planbarkeit des Verfahrens gesehen. Nur 27 Prozent sind der Auffassung, dass das deutsche Insolvenzrecht dieses wesentliche Auswahlkriterium erfüllt.
Internationale Experten noch nicht ganz überzeugt
Kritischer fällt dagegen das Urteil ausländischer Beobachter aus. Nur sechs Prozent bevorzugen die deutsche Regelung. Die Mehrheit von 74 Prozent präferiert weiterhin das angelsächsische System. Als Hauptgrund für die Ablehnung gaben die ausländischen Experten die Undifferenziertheit des deutschen Insolvenzrechts an, so Dr. Thomas Hoffmann, Partner bei Noerr und Co-Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz. Ferne fehle der Mehrheit der Befragten (71 Prozent) zudem ein eigenes Konzerninsolvenzrecht. 70 Prozent bemängeln wiederum die Sanierungsfeindlichkeit des deutschen Anfechtungsrechts und 54 Prozent kritisieren das Fehlen eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, welches eine Begrenzung auf einzelne Gläubigergruppen erlaubt. Gerade letzteres – „dass eine Restrukturierung gegen den Willen einzelner Gläubiger in Deutschland nur in einem vollen Insolvenzverfahren erlaubt“ – wird als großes Manko gewertet, so Hoffmann.
Wie wirksam das neue Insovlenzrecht ist, kann noch nicht mit Gewissheit gesagt werden: „Da die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 2010 zurückgeht, steht der Lackmustest einer großen Pleitewelle noch aus“, so Klaus Kremes von McKinsey.
ESUG macht deutsches Sanierungsrecht attraktiver
92 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass das ESUG das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht hat. Auch die Wirksamkeit wird positiv bewertet. Zwei Drittel der Befragten nehmen die Sanierung im Schutzschirm und anschließenden Insolvenzverfahren als zügig wahr.
Positiv hervorgehoben werden zudem die gute Planbarkeit sowie die verbesserten Einflussmöglichkeiten der Gläubiger. 81 Prozent sind der Meinung, dass Gesellschafter durch die im Insolvenzplan erlaubten Eingriffe – wie etwa durch einen Debt Equity Swap – nicht zu sehr benachteiligt werden. Nicht zuletzt dadurch habe sich die Bereitschaft der Gläubiger, eine Sanierung zu unterstützten, erhöht. Auch die Gläubigerausschüsse selbst agieren immer professioneller. Kritisch angemerkt wird allerdings von den befragten Experten die Zunahme an Komplexität und die höheren Kosten.
Deutsches Sanierungsrecht auf gutem Weg
Für die Studie wurden zudem die beantragten Eigenverwaltungen im Zeitraum zwischen März 2012 und Ende April 2015 analysiert. Das Ergebnis: Von den 867 beantragten Eigenverwaltungen wurden während des Verfahrens 33 Prozent in die Regelinsolvenz übergeleitet. Der Hauptgrund hierfür liege nach Ansicht der befragten Experten in der mangelnden Kompetenz des Managements in der Eigenverwaltung. Von Seiten des Gesetzgebers gebe es hingegen kein Handlungsbedarf. Hier seien die gesetzlich regelbaren Kriterien für Verfahren in Eigenverwaltung weitestgehend erfüllt.
Aus Sicht von McKinsey und Noerr habe sich daher das deutsche Sanierungsrecht bewährt. Die bestehende Skepsis ausländischer Gläubiger könne allerdings nur mit weiteren Verfahren überwunden werden, wie z. B. ein isoliertes vorinsolvenzliches Gläubigergruppenverfahren. Ein weiterer Schritt wäre die Zulassung von Englisch als zusätzliche Gerichtssprache in deutschen Insolvenzverfahren mit einer großen internationalen Gläubigerschaft. 84 Prozent der befragten ausländischen Experten und 41 der Befragten in Deutschland würden dies befürworten.
Weitere Informationen zur Studie finden Sie auf den Seiten von McKinsey. Die Ergebnisse der Studie können Sie hier downloaden.
