Die Relevanz und Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für das Ertragsteuerrecht wurde für die Erbschaftsteuer in Teilen der Rechtsprechung und Literatur lange Zeit kontrovers diskutiert. Mit dem Grundlagenurteil in der Rechtssache Barbier im Jahr 2003 gilt es hingegen als geklärt, dass die Grundfreiheiten des EG-Vertrages auch für die Erbschaftsteuer relevant sind. Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung des EuGH in ertragsteuerlichen Rechtssachen ist es wenig überraschend, dass sich der EuGH in seinen erbschaftsteuerlichen Urteilen an dieser ständigen Rechtsprechung orientiert.
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