Erbschaftsteuerliche Regelungen
Die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Erbschaftsteuer bildet das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.1997 letztmalig geändert durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 und das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009. Der Erbschaftsteuer unterliegen nach § 1 ErbStG der unentgeltliche Vermögenserwerb von Todes wegen, Zweckzuwendungen und in Zeitabständen von 30 Jahren das Vermögen von Familienstiftungen und -vereinen. Schenkungsteuer fällt gem. § 7 ErbStG dann an, wenn die Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten erfolgt. Da die schenkungsteuerlichen Regelungen im Wesentlichen denen der Erbschaftsteuer entsprechen, sei im Folgenden einheitlich von Erbschaftsteuer gesprochen.
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