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Insolvenzverwalter  
12.11.2024

Hohe Insolvenzzahlen, aber keine außerordentliche Welle

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Insolvenzzahlen sind aktuell relativ hoch. (Grafik: Seventyfour/stock.adobe.com)
Rückläufige Gründungszahlen, demografischer Wandel und überholte Geschäftsmodelle hinterlassen ihre Spuren bei den Insolvenzen. Die Entwicklung kommt nicht unerwartet. Managementfehler sind die Hauptursache.

 

Oft werden die Insolvenzzahlen als Indikator für die schlechte Wirtschaftslage angeführt. Vor einer Insolvenzwelle sieht der Verband der Insolvenzverwalter (VID) die deutsche Wirtschaft aber weiterhin nicht. Zur Einordnung wurden jetzt anlässlich des VID-Jahreskongresses einige Zusammenhänge klargestellt. So betonte der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering, dass in unruhigen Zeiten mit politischen Verwerfungen eine ruhige Hand erforderlich sei.

Insolvenzvermeidung um jeden Preis wie zu Corona-Zeiten dürfe es nicht mehr geben. Viele Branchen benötigen eine Marktbereinigung hinsichtlich der Unternehmen mit nicht mehr funktionierenden Geschäftsmodellen, selbstverständlich sozial abgefedert. Insolvenzen sieht er aber auch als ein Instrument der beschleunigten Transformation.

Neu ist nach Ansicht des VID, dass die Branchen, die derzeit besonders von Insolvenzen betroffen sind, nicht mehr mit ein und derselben Ursache zu kämpfen haben. Eine allgemeine Konsumflaute erkläre nicht mehr die wirtschaftliche Schieflage.

Insbesondere verweist der VID auf die Corona-Hilfen: Die Beihilfen haben den Insolvenzprozess nur hinausgezögert und Veränderungsprozesse aufgehalten. Viele hätten gehofft, dass sie mit ihren alten Geschäftsmodellen an das Vorher anknüpfen können. Selten sehe man Unternehmen, die top aufgestellt und nun durch eine allgemeine Nachfrageschwäche in die Insolvenz gegangen seien.

Beratungsrisiken bei der Überschuldungsfeststellung

von Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IX ZR 285/14) und aktuell gültigem Gesetz (§ 102 StaRUG) haben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich regelmäßig zu prüfen, ob bei Feststellung einer buchmäßigen bzw. handelsrechtlichen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens noch wahrscheinlich ist und die Mandantin weiterhin zahlungsfähig bleibt.

Wie Sie von Auftragsannahme an aus haftungsrechtlicher Sicht sicher agieren, stellen Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank in der bereits 2. Auflage auf Basis vielseitiger Erfahrungswerte bei der Anwendung des aktuellen Rechts zusammen. Im Fokus u.a.:

  • Hinweispflichten auf potenzielle Insolvenzgründe und daraus abzuleitende Prüfungspflichten der Geschäftsführung
  • Typische Risikoszenarien, die sich z.B. durch die Pflicht zur Implementierung von Krisenfrühwarnsystemen, den Umgang mit Fortbestehensprognosen oder auch Pensionszusagen ergeben

Viele Vorlagen und Musterformulierungen unterstützen Sie dabei, die Zusammenarbeit zu optimieren und strafrechtliche Konsequenzen, Anfechtungen oder Schadensersatzforderungen konsequent zu vermeiden.