Politik und Recht der Europäischen Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
In der Europäischen Union gibt es geschätzt etwa 23 Millionen Unternehmen, die der Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angehören. Sie bilden 99 % aller Unternehmen in der Union, auf sie entfallen etwa zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft. KMU bilden demnach das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wurde ihnen auf europäischer Ebene über längere Zeit nur punktuell Beachtung geschenkt. Erst im Jahr 2000 wurde damit begonnen, eine umfassende, speziell auf die Belange der KMU zugeschnittene Politik der Union zu entwickeln, die sich seither zunehmend intensiviert hat. In dem folgenden Beitrag sollen die wesentlichen Aspekte dieser Politik vorgestellt werden, um von ihren Zielen und Maßnahmen einen Eindruck zu vermitteln. Im Einzelnen werden behandelt: die Definition der KMU (I), die Politik der EU in Bezug auf die KMU (II), wichtige Rechtsvorschriften (III), finanzielle Förderung der KMU durch die EU (IV) sowie EU-Informationsdienste (V). Der Beitrag befasst sich, bezogen auf KMU, nur mit der Tätigkeit der Union, nicht auch der Mitgliedstaaten, und mit dieser auch nur insoweit, als sie ausschließlich oder hauptsächlich KMU zur Zielgruppe hat.
Seiten 79 - 110
mit Smartlink: https://www.consultingbay.de/978-3-503-16506-3_8151