Der Beschluss der BDU-Mitgliederversammlung Ende 2019, die Unabhängigkeit der Beratungsleistung als wichtiges Qualitätsmerkmal explizit in die Berufsgrundsätze des Consulting-Branchenverbandes fest zu verankern, ist nun umgesetzt. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Beraterverband Qualitätsstandards veröffentlicht. Diese beschreiben die wichtigsten Eckpunkte einer hochwertigen Unternehmerberatungsleistung und den Prozess der Zusammenarbeit mit dem Klienten und gelten ebenfalls als Richtlinie für BDU-Berater.
So verpflichten sich die BDU-Mitgliedsfirmen, die Berufungsgrundsätze des BDU einzuhalten. Die Unternehmensberatung hält sich an festgelegte Regeln, und im Streitfall kann der Klient vom Verband Unterstützung und Moderation erwarten. Mit dem Mitgliedsantrag sind bereits verschiedene Qualitätsansprüche zu erfüllen. So muss zum Beispiel der Lebenslauf der Geschäftsführung fünf Jahre Berufserfahrung in einer Managementposition dokumentieren. Davon muss er drei Jahre in einer Unternehmens- und/oder Personalberatung gewesen sein (entweder selbstständig und/oder angestellt mit Akquise- und Budgeterfahrung). Außerdem müssen drei aussagefähige Projektbeschreibungen mit Klienten-Empfehlungen aus den vergangenen 18 Monaten vorgelegt werden. Weiterhin muss das Unternehmen über angemessene Qualitätsmanagement- und Personalmanagement-Systeme verfügen.
Die aktualisierten Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) finden Sie hier.
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(ESV/uw)
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