Berater und ihre Unternehmen arbeiten in einem nicht spezialgesetzlich geregelten Markt. Daher sind für sie wirksame Vereinbarungen mit den Kunden besonders wichtig. Ähnliches gilt für ihre Beziehungen zu den Leistungsträgern. Gute Verträge legen fest, welche Spielregeln für eine Kooperation gelten sollen bzw. was welcher Beteiligte unter welchen Voraussetzungen von der anderen Seite erwarten darf. Zweck ist die Absicherung einer erhofften Win-win-Situation, oder anders formuliert, Vorsorge gegen Fehlinvestitionen und die Enttäuschung von Erwartungen. Insofern fungieren Verträge wie Schirme, die gegen Risiken des Geschäftslebens schützen sollen.
Doch nicht immer kann alles, worauf Beteiligte sich einigen, rechtliche Wirkung entfalten. Gesetze können Vertragsbestimmungen die Wirksamkeit nehmen. Normen, die das Risiko der Unwirksamkeit von Verträgen in sich bergen, sind vergleichbar mit Gewitterwolken am Himmel: Realisiert sich das in ihnen enthaltene Risiko und erweist sich der gewählte Schutzschirm als zu schwach oder völlig ungeeignet, so steht man sprichwörtlich nass da. Ebenso wenig wie ein Regenschirm aus Papier gegen einen Wolkenbruch schützen kann, bieten unwirksame Vertragsregeln Schutz gegen geschäftliche Risiken. Der Beitrag erläutert die für Unternehmens- und Personalberater wichtigsten Risiken und Wege zu ihrer Begrenzung.
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