Die neue Verteidigungsministerin von der Leyen kündigte umfassende Modernisierungsziele für das Ministerium bzw. die Bundeswehr an und markiert damit den Ausgangspunkt für die so genannte Berateraffäre, die sich über die Jahre 2013 bis 2019 erstreckt. Zur Erreichung dieser Ziele wurde auf externe Unterstützung zurückgegriffen. Dabei sind Vorschriften sowie Grundlagen des professionellen Beratermanagements nicht genügend beachtet worden. Es sollen Berateraufträge an alte Bekannte vergeben worden sein, Consultants sollen sich sogar ihre eigenen Aufträge zugeschustert haben, Berater konnten kaum noch von Beamten unterschieden werden und es war die Rede von einem Buddy-Netzwerk.
Dies alles war so irritierend und teilweise schockierend, dass der Deutsche Bundestag zur Aufarbeitung einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat. Insbesondere die politische Seite der Affäre wurde umfangreich diskutiert, weniger jedoch die beratungsfachliche. Der Untersuchungsausschuss hat die Situation analysiert und ein Ergebnis vorgelegt. Im vorliegenden Beitrag wird insbesondere auf das parlamentarische Werkzeug des Untersuchungsausschusses eingegangen und seine Rolle sowie sein Wirken im Rahmen der Aufarbeitung (in Abgrenzung beispielsweise zur Rolle der politisch, investigativ oder wirtschaftlich fokussierten Medien) betrachtet. Hierbei stehen die Vorgeschichte, seine Konstituierung, die Arbeit und der Abschluss sowie ausgewählte Empfehlungen im Vordergrund dieses Beitrages. Eine fachliche Zusammenfassung und darauf aufbauende Empfehlungen hat der Verfasser an anderer Stelle [Vgl. Deelmann: 2021a.] vorgelegt.
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