Die Beantwortung der Frage, was unter einer außergerichtlichen Sanierungsberatung zu verstehen ist bzw. Auftraggeber und Unternehmensgläubiger zu erwarten haben, ist diffus und tendenziell von Erfahrungswerten geprägt. Die FG Sanierung hat sich zum Ziel gesetzt diese Lücke erstmalig mit der Definition eines Berufsbildes zu schließen.Das vorliegende Berufsbild des Sanierungsberaters soll für potenzielle Auftraggeber einen Erwartungskatalog definieren, welche Tätigkeiten im Rahmen einer Sanierungsberatung zu erwarten sind.
Zwar ist die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen seit geraumer Zeit stark rückläufig. Dennoch wird die Sanierungsbranche einschließlich der begleitenden Kapitalgeber durch zahlreiche aktuelle Brennpunkte in Atem gehalten, zumal diese Rückgänge nicht mit spürbaren Einschränkungen des Beratungsvolumens einhergehen. Denn offenbar fallen die abzuwickelnden Insolvenzen beratungsintensiver (im Durchschnitt) aus. Aktuell in der Sanierungs- und Insolvenzpraxis vorrangig diskutierte Entwicklungen ranken sich in erster Linie um neue gesetzliche Vorgaben (Stichworte: Konzerninsolvenzrecht, Anfechtungsrecht) und die in Vorbereitung befindlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung (GoRS).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat mit dem IDW S 11 einen neuen Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzgründen veröffentlicht. Für Unternehmensberater zwar nicht bindend, enthält er doch eine Vielzahl hilfreicher Hinweise für die Erstellung von Zahlungsunfähigkeits- und Überschuldungsprüfungen. Leider ist dem IDW dabei nicht der ganz große Wurf gelungen: Zwar wurde die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend ausgewertet, darüber hinausgehende Auslegungshilfen fehlen jedoch weitgehend.
Immer wieder kommt es vor, dass eine vermeintliche Finanzierungsberatung in einer Sanierungsberatung endet. Der kluge Berater zeigt dem Unternehmer Wege der außergerichtlichen oder gerichtlichen Sanierung auf und begleitet ihn auf diesem Weg. Der unkluge bzw. unwissende Berater führt seine Finanzierungsberatung durch und begibt sich und den Unternehmer auf „dünnes Eis“. Wenn die Finanzierungsbemühungen scheitern, drohen haftungs- und strafrechtliche Folgen.
Während Sanierungs- und Insolvenzexperten aus Deutschland dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach seiner Reform ein weitgehend positives Zeugnis ausstellen, fällt die Einschätzung ausländischer Experten weitaus kritischer aus, so das Ergebnis der aktuellen „Insolvenz-Studie 2015“ der Unternehmensberatung McKinsey & Company und der Wirtschaftskanzlei Noerr.
Die europäische Baubranche befindet sich im Aufschwung – so der zwölfte „European Powers of Construction“-Report von Deloitte. Der positive Trend soll auch in den kommenden Jahren anhalten.
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