Im Fokus dieses Beitrags steht die Frage, wie sich Geschäftsleitung bzw. Gesellschafter des Bauträgers (in der Rechtsform der juristischen Person bzw. der rechtsfähigen Personengesellschaft) in der Krise verhalten. Nach Teil I mit Ausführungen zum Geschäftsmodell eines Bauträgers, zur Abwicklung eines einzelnen Bauträgerprojekts und zu Bauträgerstrukturen werden nun insbesondere Instrumente der Krisenbewältigung behandelt.
Aktuell wird die Restrukturierungsszene durch zahlreiche Insolvenzen im Immobiliensektor beherrscht. Statt (oder besser neben) dem stationären Einzelhandel gerieten seit Anfang 2023 mehrere Pflegeheim-Betreiber in Insolvenz. Und was vor kurzem Automobilzulieferer waren, sind quasi heute Projektentwickler. Während das insolvenzrechtliche Handwerkszeug bekannt und bewährt ist, treten immobilienspezifische Themen hinzu.
Finanzielle Restrukturierung – oft auch als „Debt Advisory“ oder Finanzierungsberatung bezeichnet – ist ein Prozess, der verschiedene Beratungsleistungen für Kreditnehmer und Kreditgeber umfasst. Ziel dieser Beratung ist es, die finanzielle Struktur eines Unternehmens zu optimieren und sicherzustellen, dass die Fremdkapitalinstrumente effizient gestaltet und beschafft werden.
Das Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft. An die Stelle des ursprünglich werbenden Geschäftszwecks tritt der Zweck der Liquidation. Die Liquidation mit sich anschließender Löschung der Gesellschaft steht im Einklang mit dem Gesellschaftsrecht. Sie ist zu unterscheiden von der gerichtlichen Liquidation, in der die Regelungen des Insolvenzrechts zur Anwendung kommen.
Mit den seit geraumer Zeit steigenden Insolvenzzahlen stellt sich immer häufiger die Frage, wie eine GmbH, die i.d.R. ohne festgelegtes Enddatum gegründet wurde, aufgelöst werden kann und welche Besteuerungswirkungen insoweit entstehen. Die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder spezifischer Regelungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmende Auflösung führt nicht direkt zum Erlöschen der GmbH, sondern beendet lediglich deren operative Geschäftstätigkeit.
Aktuell vorgelegte Auswertungen und Wasserstandsmeldungen in der Tagespresse belegen die zunehmenden Schwierigkeiten in der Automobilwirtschaft – schon länger bei den Zulieferern, aber nun drücken auch verminderte Zulassungszahlen die Auslastung der Kapazitäten bei den Herstellern, insbesondere im Bereich der zuvor sehr gepushten E-Mobilität.
Zum sechsten Mal hat sich das Restrukturierungs-Kolloquium als Austauschplattform für Restrukturierungs- und Sanierungsexperten zusammengefunden – nach der Auftaktveranstaltung in 2019 und jährlichen Folge-Treffen nun an der HS Kaiserslautern am Standort Zweibrücken. Anlässlich der diesjährigen Präsenz-Veranstaltung begrüßte am 19.6.2024 Prof. Dr. Karl-Wilhelm Giersberg die anwesenden Referenten und einige ausgewählte Gäste.
+++ Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung +++ Vorsatzanfechtung bei Abweichen von sanierungsgutachterlichen Maßnahmen +++ Grundbucheintragung unter Übergehung eines Insolvenzsperrvermerks +++ Erwerb eigener Geschäftsanteile durch GmbH +++ Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit +++
+++ Aktuelles zum Insolvenzgeschehen: Konjunktureinbruch und Krediterschwernisse +++ Pfändungsfreigrenzen +++ Creditreform Zahlungsindikator Deutschland +++ Deglobalisierung zwecks Vermeidung von Gütertransporten +++ Transformation zum zirkulären Wirtschaften +++
+++ Anforderungen an Insolvenzplane gem. IDW S 2 +++ Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen gem. IDW S 11 +++ Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten (F&A zu IDW 6) +++ Spitzenverbände zur Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa +++ Geldwäschebekämpfung: Meldepflichtige Immobilien +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (196) +++ KSI-Büchermarkt (237) +++ Zeitschriftenspiegel (238/239) +++ Veranstaltungen (240) +++
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2024.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-03 |
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