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Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung der Mantelkaufvorschrift für notwendig erachtet. Mit dieser ist die Beratungspraxis gefordert, Alternativen zur Anteilsübertragung anzubieten. Hier werden einige Vorschläge unterbreitet, die bezogen auf den Einzelfall und unter Beachtung von § 42 AO einer kritischen Würdigung zu unterziehen sind.
Gerät eine GmbH in wirtschaftlich schwieriges Fahrwasser, ist der Geschäftsführer gehalten, die Vermögens- und Finanzlage der GmbH regelmäßig und im Zweifel auch unter Hinzuziehung fachkundiger Dritter darauf zu überprüfen, ob Insolvenzreife eingetreten ist. Ab Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen nur noch mit äußerster Zurückhaltung zu leisten. Dies wirft sehr häufig Probleme auf.
Unter den möglichen Transaktionsformen nimmt die sog. „übertragende Sanierung“ nach wie vor die herausragende Stellung ein. Durch die jüngste Insolvenzrechtsreform wird dieses Instrument noch einmal aufgewertet.
In der Praxis ist immer wieder fest zu stellen, dass bei der Erarbeitung und Umsetzung von Turnaround-Konzepten aufgrund von Verhaltensanomalien (kognitiven Täuschungen) systematische Fehler gemacht werden. Hier geben Erkenntnisse über häufig auftretende Wahrnehmungsverzerrungen der Unternehmensleitung und externer Turnaround-Berater wertvolle Hinweise zur Ausgestaltung von Restrukturierungskonzepten.
Insbesondere aufgrund der Vorgaben des BVerfG ist die Problematik der Insolvenzverwalterauswahl in 2007 Gegenstand umfangreicher Überlegungen gewesen. Die daraufhin auf den Weg gebrachte Kommission zur Entwicklung eines entsprechenden Kriterienkatalogs hat Empfehlungen formuliert, die in Fachkreisen eine zustimmende Resonanz gefunden haben; der Katalog betrifft Anforderungen hinsichtlich Ortsnähe und Bildungsstand ebenso wie Fragen zur richterlichen Handhabung der Vorauswahlliste.
Die Sozialversicherungsträger und der Fiskus waren nach der Konkursordnung privilegierte Gläubiger. Die (neue) InsO hat nun für die „Berufsgläubiger“ eine deutliche Änderung gebracht, denn alle Gläubiger haben bei der Anmeldung ihrer Forderung den gleichen Status: Das Privileg der besseren Rangstelle ist für Sozialversicherungsträger und Finanzämter verloren gegangen.
Die Liquiditäts- und Finanzsituation kleiner und mittlerer Unternehmen wird im entscheidenden Maße vom Zahlungsverhalten der Kunden bestimmt. Aktuelle Befragungen zeigen, dass im Gleichklang mit der konjunkturellen Aufschwungsphase hierzulande viele Betriebe die Zahlungsweise ihrer Kunden sichtlich positiver beurteilen. Aufgrund dessen legen auch die mittelständischen Unternehmen selbst ein besseres Zahlungsverhalten an den Tag.
Beantwortet von Karl A. Niggemann, Geschäftsführer Institut für Wirtschaftsberatung (IfW), Meinerzhagen, und Dr. Diethard B. Simmert, Professor an der International School of Management (ISM).
+++ Kapitalaufbringung und Haftung +++ Kapitalerhaltung und LBO +++ Zahlungsunfähigkeit i. S. von § 17 InsO +++ Forderungsanmeldung und Feststellungsrechtsstreit +++ Schlusszahlung gem. VOB/B +++ Haftung gem. § 37 Abs. 2 AO +++ Prokuristenhaftung +++
+++ Reform der Rechtsberatung +++ Eckpunkte der Reform des Bilanzrechts +++ BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen bei Insolvenz +++
+++ Unternehmensbefragung 2007 +++ Offenlegung von Jahresabschlüssen +++ KMU-Politik der EU +++ Forderungsmanagement durch Creditreform +++
+++ Veranstaltungen (285) +++ Zeitschriftenspiegel (286) +++ KSI-Büchermarkt (288) +++
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-26 |
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